Jeder anwesende Elternteil hat eine Stimme – gleichgültig wie viele Kinder die Klasse besuchen. Wahlberechtigt sind regelmäßig nur Eltern, die das Sorgerecht haben. Nicht anwesende Eltern können ihr Stimmrecht nicht übertragen. Gewählt wird in offener Abstimmung durch Handzeichen. Es genügt jedoch der Wunsch eines Elternteils, um die Wahl geheim erfolgen zu lassen (siehe Elternbeiratsverordnung § 18). Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erreicht – es genügt also die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.