Elterntaxis gefährden die Kinder. Sollten sich Elterntaxis im Einzelfall nicht vermeiden lassen, nutzen Sie möglichst die Parkplätze am Rathaus und fahren Sie im Bereich der Schule und der Gefahrenstellen besonders langsam und umsichtig.
Die Kinder lernen im Unterricht Verkehrszeichen und -regeln kennen. Sie beschäftigen sich mit Sicherheitsfragen, z. B. warum man einen Helm trägt oder Licht braucht und warum das Fahrrad nach der StVO verkehrssicher sein muss. Sie bekommen ein Heft mit nach Hause, um die Regeln zu lernen. Es folgt die schriftliche Prüfung.
Um das Fahrradfahren zu üben, fahren die Kinder zwei Mal mit dem Bus nach Herrenberg und laufen vom Bahnhof zur Stadthalle. Dort baut die Polizei einen Verkehrsübungsplatz auf. Sie erhalten von der Polizei Fahrräder gestellt und üben das verkehrssichere Fahren (Blick nach hinten, Handzeichen, richtig einordnen etc.).
Die Fahrradprüfung selbst findet dann am Schulort statt. Dabei wird überprüft, ob die Kinder Verkehrsregeln wie rechts vor links beachten, sich richtig einordnen, Handzeichen geben etc.
Wenn die Kinder die Fahrradprüfung bestanden haben, bekommen sie den Fahrradführerschein von der Klassenlehrkraft überreicht.
Für die Theorie- und Praxisprüfung bekommen die Kinder eine Note, die in das Fach Sachunterricht einfließt.
Nach bestandener Fahrradprüfung dürfen die Schüler zur Schule fahren.
Ändert sich Ihre Anschrift, Telefonnummer, Notfallnummer oder Krankenkasse, melden Sie dies bitte unverzüglich schriftlich dem/der Klassenlehrer/in oder im Sekretariat.
Zur Schulanmeldung werden die Eltern schriftlich geladen. Sollte dies ausnahmsweise nicht geschehen sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 31. August vollendet haben (also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben).
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 30. Juni sechs Jahre alt werden, können ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden (sog. „Kann-Kinder“). Über die Einschulung entscheidet die Schulleitung.
Ist ein Kind schulpflichtig, aber von der körperlichen und geistigen Entwicklung her noch nicht so weit, dass eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme zu erwarten ist, kann ein Antrag auf spätere Einschulung gestellt werden. Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen. Die Grundschule entscheidet darüber und benachrichtigt die Eltern nach Eingang des Gutachtens des Gesundheitsamtes schriftlich. Die Schule bezieht in die Entscheidung ein Gutachten des Gesundheitsamtes mit ein. Der Antrag auf Rückstellung kann auch noch während des ersten Schulhalbjahres gestellt werden. Ein vorheriges Beratungsgespräch ist empfehlenswert.
Jährlich werden zwei Kompetenzbereiche in Deutsch und Mathematik getestet, wobei der Bereich Deutsch-Lesen in jedem Jahr getestet wird. Die anderen Kompetenzbereiche wechseln.
Vorgesehene Bereiche in Deutsch sind:
Vorgesehene Bereiche in Mathematik sind:
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse findet ein Informationsabend für die Eltern statt. Informiert wird über die verschiedenen Schulen, ihre jeweiligen Anforderungen und Abschlüsse. Die weiterführenden und die beruflichen Schulen stellen sich vor.
Nach dem Informationsabend aber noch vor Ausgabe der Grundschulempfehlung findet ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch mit den Eltern statt. Das Kultusministerium Baden-Württemberg empfiehlt, folgende Fragen zu thematisieren:
Die Grundschulempfehlung wird zu Beginn des zweiten Halbjahres der 4. Klasse zusammen mit den Halbjahresinformationen ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz erstellt. Das heißt alle Lehrer, die das Kind unterrichten beschließen gemeinsam über die Empfehlung. In die Grundschulempfehlung fließen ein:
Die Grundschulempfehlung ist nicht bindend. Die Eltern entscheiden, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden. Die Grundschulempfehlung muss jedoch vorgelegt werden. Entscheiden sich die Eltern für eine andere Schulart als die empfohlene, kann ein Beratungsgespräch angeboten werden. Auch können Eltern ein Beratungsgespräch wünschen, wenn sie sich noch unsicher sind, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll.
Mitzubringen sind:
Die Halbjahresinformation von Klasse 4 ist nicht erforderlich.
In den ersten beiden Klassen erhalten die Kinder noch keine schriftliche Halbjahresinformation, sondern es finden Elterngespräche statt, die für Eltern von Erstklässlern freiwillig und für Eltern von Zweitklässlern verpflichtend sind.
Am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder auch noch kein Zeugnis, sondern einen sog. Schulbericht. Im Unterschied zum Zeugnis orientiert er sich in erster Linie an den Möglichkeiten des einzelnen Schülers und nicht an denen anderer Schülerinnen und Schüler und deren Leistungen. Der Schulbericht dient vor allem der Förderung des Kindes. In allen Schulberichten werden Aussagen zum Verhalten, Arbeiten und Lernen getroffen. Der Schulbericht in Klasse 1 enthält noch keine Note. In Klasse 2 wird eine Note in Deutsch und Mathematik vergeben, die jedoch keine rechnerische Note darstellt, sondern nur eine Tendenz widerspiegelt.
Zum Halbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Halbjahresinformation. Sie zeigt den aktuellen Leistungsstand des Kindes in jedem Fach. Vergeben werden ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (plus oder minus) und halbe Noten.
Am Ende des Schuljahres gibt es Zeugnisse. Sie enthalten Noten über die Leistungen in den einzelnen Fächern während Schuljahres. Zusätzlich erfolgt eine allgemeine Beurteilung für Verhalten und Mitarbeit.
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