Im Krankheitsfall bitten wir die Eltern, das Fehlen ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn über IServ zu melden.
Im Krankheitsfall bitten wir die Eltern, das Fehlen ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn über IServ zu melden.
Bestimmte Infektionskrankheiten (wie z. B. Masern, Scharlach, Röteln, Mumps, Windpocken, Keuchhusten, Tuberkulose, Virushepatitis oder Meningitis) müssen die Eltern unverzüglich der Schule mitteilen. Die Schule wiederum ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt gegenüber die Erkrankung der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers namentlich mitzuteilen (Infektionsschutzgesetz §§ 6 bis 15). Nach einer meldepflichtigen Krankheit muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Immer wieder treten auch in unserer Schule Kopfläuse auf. Kopflausbefall ist kein Zeichen für mangelnde Hygiene. Bitte helfen Sie mit, eine Weiterverbreitung zu verhindern. Um die Verbreitung der Läuse zu verhindern ist eine Behandlung mit einem Läuse abtötenden Mittel unbedingt notwendig.
Kopflausbefall – was tun?
Hornbergstrasse 7, 71083 Herrenberg (Haslach)
07032 / 89 38 470
Fax: 07032 / 89 45 278